PFLEGE

Unsere Schutzengel sind täglich für unsere Klienten in Neubrandenburg, Burg Stargard und Umgebung im Einsatz. Es ist uns eine Herzensangelegenheit, Ihnen stets die bestmögliche Pflege zukommen zu lassen.

Haben Sie kein schlechtes Gewissen, wenn Sie die Pflege Ihrer Angehörigen nicht selbst übernehmen können! Mit unserer langjährigen Erfahrung in der Pflege stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite und unterstützen Sie in allen Lebenslagen. Wir sind jederzeit für Sie da!

Ambulanter Pflegedienst

Gut aufgehoben in den eigenen vier Wänden, bestens betreut durch ihren mobilen Schutzengel! 

Damit unsere pflegebedürftigen Klienten möglichst lange ein selbstbestimmtes Leben führen können, haben sich unserer Schutzengel auf Pflegeleistungen direkt vor Ort beim Patienten spezialisiert. Hierzu zählt die Unterstützung im Haushalt und eine zuverlässige pflegerische, hauswirtschaftliche und medizinische Versorgung. 

Nach Anordnungen des behandelnden Arztes führt unser geschultes Fachpersonal unter anderem auch medizinischen Leistungen wie Medikamentengabe, Blutzucker- und Blutdruckmessungen, das An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen und Wundversorgung aus. 

Verhinderungspflege

Unsere Schutzengel sind für Sie und Ihre Angehörigen zur Stelle, wenn Sie uns brauchen.

Keinem Pflegenden ist es möglich rund um die Uhr pflegebedürftige Angehörige zu versorgen. Wenn Sie die Pflege nicht ausführen können, weil Sie selbst durch Urlaub, Krankheit oder eigene Termine verhindert sind, dann springen wir jederzeit gerne für Sie ein. 

Gönnen Sie sich eine Auszeit, bei uns sind Ihre Angehörigen in besten Händen. Wir unterstützen Sie zuverlässig tagsüber, stundenweise oder auch regelmäßig über mehrere Wochen. Soll die Vertretung über mehrere Tage erfolgen, integrieren wir Ihre Angehörigen auch gerne in unsere ambulanten Wohngemeinschaften.

Pflegeberatung

Zur Unterstützung von Menschen, die ihre Familienmitglieder selbst pflegen, sind regelmäßige Beratungen durch einen Pflegedienst vorgesehen:

  • Bei Pflegegrad 1, 2 und 3 halbjährlich

  • Bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlichen

Im Rahmen unserer ausführlichen Pflegeberatung sprechen wir mit den Angehörigen und Klienten über den Einsatz von Pflegemaßnahmen, Pflegehilfsmitteln und die Möglichkeiten, wie sie ihre Pflegesituation gestalten können.

Unsere Leistungen werden finanziert durch die:

  • Pflegekassen (nach SGB XI Pflegeversicherungsgesetz)
  • Krankenkassen (nach SGB V Krankenversicherung)
  • Sozialämter (nach Bundessozialhilfegesetz) oder durch
  • private Leistungen (Selbstzahler)

Häusliche Krankenpflegeleistungen der Krankenkasse nach Sozialgesetzbuch V • (SGB V)

Leistungen zur Vermeidung oder Verkürzung von Krankenhausaufenthalten (§ 37 Abs. 1 SGB V)

  • Dazu gehören alle medizinischen Behandlungen, etwa die Versorgung und Pflege von Wunden, die Gabe von Injektionen, das Legen und die Pflege von Dauerkathetern sowie Blutdruck- und Blutzuckerkontrollen.

Leistungen zur Sicherung der ambulanten ärztlichen Versorgung (§ 37 Abs. 2n SGB V)

  • Diese Leistungen können auf Dauer notwendig sein. Dazu gehören alle medizinisch notwendigen Behandlungen, u.a. die Versorgung und Pflege von Wunden und die Gabe von Injektionen.

Leistungen der Pflegeversicherung nach SGB XI

Diese Leistungen können bei einer dauerhaften Pflegebedürftigkeit in Anspruch genommen werden. Zu Beginn wird der persönliche Unterstützungsbedarf der Klienten ermittelt. Dies übernimmt der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK), der den Klienten einen von fünf Pflegegraden zuordnet:

  • Pflegegrad 1
    Geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit (ab 12,5 bis unter 27 Gesamtpunkte)
  • Pflegegrad 2
    Erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit (ab 27 bis unter 47,5 Gesamtpunkte)
  • Pflegegrad 3
    Schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit (ab 47,5 bis unter 70 Gesamtpunkte)
  • Pflegegrad 4
    Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit (ab 70 bis unter 90 Gesamtpunkte)
  • Pflegegrad 5
    Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung (ab 90 bis unter 100 Gesamtpunkte)

Auch wenn keine Pflegestufe bewilligt wird, können unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen der Hauspflege, die der Sozialhilfeträger finanziert, in Anspruch genommen werden. Wir beraten umfassend über alle ergänzenden Leistungen, die unter bestimmten Gegebenheiten zuzüglich zur Pflegestufe vom Sozialhilfeträger bezogen werden können.

Selbstverständlich steht es unseren Klienten offen, alle unsere angebotenen Dienstleistungen auch privat in Anspruch zu nehmen. Gern beraten wir hierzu und erstellen ein unverbindliches Angebot.

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